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18.06.2020

Coronabedingte Maßnahmen und Regelungen: Weitere Klarstellungen

Foto: pixabay

Neumarkt (dbnm) - In diesen Tagen kommt es auch im kirchlichen und kulturellen Bereich zu Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen. Das Dekanatsbüro veröffentlichte dazu nun noch einmal einige Klarstellungen.

Bereits am Dienstag hat die Bayerische Staaatsregierung mitgeteilt, dass ab 22.6.2020 der nötige Mindestabstand bei der Feier von öffentlichen Gottesdiensten von 2 auf 1,5 Meter verringert werden kann. Unter Einhaltung entsprechender Hygieneschutzmaßnahmen ist auch Laienchören wieder das gemeinsame Singen gestattet. Gleichzeitig veröffentlichte das Bischöfliche Jugendamt Eichstätt ein Schutzkonzept für die kirchliche Jugendarbeit in der Diözese. Dennoch kamen in den Pfarreien des Dekanates noch weitere konkrete Fragen auf, die das Dekanatsbüro zu einer weiteren Klarstellung bewogen.

"Uns muss bewusst sein", betont Dekanatsreferent Christian Schrödl in einer Rundmail an die Mitarbeiter im Dekanat, "dass es derzeit keine kirchliche Zusammenkunft ohne Hygieneschutz-Konzept geben könne". Die Pfarreien und kirchlichen Organisationen müssten verinnerlichen, "dass wir gegenüber den Behörden jederzeit bezüglich unserer Schutzmaßnahmen aussagefähig sein müssen". Es könne derzeit bei den staatlichen Einrichtungen immer wieder zu Ungleichzeitigkeiten und Widersprüchen kommen. Der Diözese sei es jedoch wichtig, "bei aller Sorge für die Gesundheit und das Gemeinwohl die möglichen Spielräume kreativ auszunutzen."

In dem Schreiben des Dekanatsbüros wird noch einmal auf folgende Punkte eingegangen:

Erwachsenenbildung ist unter den veröffentlichten hygienischen Auflagen gestattet. Jugendarbeit sowie die Erstkommunion- und Firmvorbereitung sind als Bildungsarbeit gestattet. Hierfür sind jeweils Schutzkonzepte zu erarbeiten und einzuhalten. Sowohl in der Jugendarbeit als auch in der Sakramentenkatechese ist auf Spiele und körperlichen Kontakt zu verzichten. Der Bildungscharakter muss klar erkennbar sein. Sakramentenvorbereitung kann auch in Pfarr- und Jugendheimen stattfinden. Dazu wird aber ein eigenes Schutzkonzept benötigt. Es wird empfohlen, sich am Schutzkonzept des Bischöflichen Jugendamts für die Jugendarbeit zu orientieren.

5. Die Öfffnung von Pfarr- und Jugendheimen ist von kirchlicher Seite bisher noch untersagt. Es können nur für folgende kirchliche Aktivitäten diese Räumlichkeiten genutzt werden: Gremiensitzungen, Erwachsenenbildung, Sakramentenvorbereitung und Jugendarbeit. Gesellige Zusammenkünfte oder Feiern sind nicht erlaubt.

6. Wenn Pfarrheime vermietet sind, können die Mieter die pfarrlichen Räume unter Wahrung der jeweils aktuellen hygiene- und versammlunsgerchtlichen Vorgaben nutzen, müssen aber die Einhaltung eines schriftlichen Schutzkonzeptes bestätigen.

7. Laienchören steht vorerst nichts im Weg, sich ab 22.6.2020 (ungeachtet widersprüchlicher Angaben aus den Behörden) unter den genannten Vorgaben wieder zu betätigen. 
 

Die nächsten Termine

Freitag, 29. März
10.00 Uhr
Kinderkreuzweg am Karfreitag
Ort: Pfarrheim Charité
Veranstalter: Pfarrverband Neumarkt-West
11.00 Uhr
Kinderkreuzweg am Karfreitag
Veranstalter: Pfarrverband Deining
15.00 Uhr
Kinderkirche am Karfreitag
Veranstalter: Pfarrverband Neumarkt Hofkirche-Hl. Kreuz-Pelchenhofen
15.00 Uhr
Kinderkirche am Karfreitag
Ort: Pfarrheim Heilig Kreuz
Veranstalter: Pfarrverband Neumarkt-West
Sonntag, 31. März
10.30 Uhr
Kinderkirche
Ort: Hofkirche Neumarkt
Veranstalter: Pfarrverband Neumarkt Hofkirche-Hl. Kreuz-Pelchenhofen
11.00 Uhr
Kinderkirche
Veranstalter: Pfarrei St. Johannes Neumarkt und Flugsportvereinigung Neumarkt e.V.
Montag, 01. April
Osterwoche im Jugendhaus Schneemühle
Ort: Jugendhaus Schneemühle
Sonntag, 07. April
13.30 Uhr
Montag, 08. April
19.00 Uhr
Ökumenisches Friedensgebet
Ort: Filialkirche St. Walburga Holzheim
Veranstalter: Ökumenischer Arbeitskreis Religionsfreiheit
Mittwoch, 10. April
19.30 Uhr
Lebensmittel nachhaltig einkaufen: Bezirksveranstaltung der Landfrauenvereinigung
Ort: Pfarrheim Waldkirchen
Veranstalter: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) im Bistum Eichstätt
Freitag, 12. April
Gruppenleiterschulung 1 & 2
Ort: Diözesanjugendhaus Habsberg
Veranstalter: Katholische Jugendstelle Neumarkt
Dienstag, 16. April
19.00 Uhr
„Die Gesundheit wird digital“ Verbraucherservice des Frauenbundes informiert
Ort: Pfarrheim Illschwang
Veranstalter: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) im Bistum Eichstätt
19.30 Uhr
Pubertätskabarett mit Jan-Uwe Rogge und Matthias Jung
Ort: Aula des Landratsamts Neumarkt
Veranstalter: Katholische Erwachsenenbildung (KEB) Neumarkt-Roth-Schwabach und Evangelisches Bildungswerk Neumarkt-Altdorf-Hersbruck (NAH)
Mittwoch, 17. April
19.00 Uhr
Herr lehre uns beten - Beten neu entdecken
Ort: Caritas Seniorenheim St. Franziskus
Veranstalter: Pfarrei Berching
Donnerstag, 18. April
Sonntag, 21. April
11.00 Uhr
Kinderkirche
Veranstalter: Pfarrei St. Johannes Neumarkt
Freitag, 26. April
Bildungs- und Familienwochenende: Eine Einladung zum generationsübergreifenden Treffen
Ort: Jugendtagungshaus Schloss Pfünz
Veranstalter: Referat Ehe und Familie im Bistum Eichstätt