Diözesanadministrator Rottler lädt Gremien zur Mitwirkung bei der Bischofssuche ein
Diözesanadministrator Alfred Rottler und sein Ständiger Vertreter Michael Alberter haben die kirchlichen Gremien des Bistums Eichstätt um aktive Beteiligung bei der Suche nach einem geeigneten Kandidaten für das Amt des Bischofs gebeten. In einem Schreiben ermutigen sie die Vertreterinnen und Vertreter des Diözesanrats, des BDKJ-Diözesanvorstands, des bisherigen Priesterrats, des Diözesansteuerausschusses, der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die MAV Sondervertretung Pastorale Dienste sowie die Dekane, ein Kandidatenprofil zu erarbeiten. Es ist den Gremien freigestellt, auf dessen Grundlage mögliche Kandidaten zu nennen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Gremien bringen die Perspektiven der verschiedenen Gruppen im Bistum ein und gestalten den Prozess im Sinne einer repräsentativen Mitwirkung mit.
Hierzu wurde den Gremien ein Fragenkatalog übermittelt, der zentrale Aspekte der Eignung für das Bischofsamt behandelt. Der Katalog fragt unter anderem nach geistlicher Tiefe, Leitungserfahrung, theologischer Kompetenz und pastoraler Praxis potenzieller Kandidaten. Die eingereichten Profile und Vorschläge sollen das Eichstätter Domkapitel bei der Erstellung einer Kandidatenliste unterstützen.
Diözesanadministrator Rottler betont in dem Schreiben, dass absolute Vertraulichkeit während des Beratungsprozesses unerlässlich sei – aus Respekt gegenüber den vorgeschlagenen Personen und um einen offenen Austausch in den Gremien zu ermöglichen.
Die Kandidatenliste, die gemäß des Bayerischen Konkordates das Eichstätter Domkapitel erstellt, wird über den päpstlichen Nuntius an den Vatikan übermittelt. Bevor der Papst seine Entscheidung trifft, holt er umfassende Informationen über mögliche Kandidaten ein. In der Entscheidung ist der Papst frei: Er kann einen der vorgeschlagenen Namen wählen oder auch einen Kandidaten aus anderen bayerischen Kandidatenlisten bestimmen. Bevor die Ernennung offiziell erfolgen kann, hat die Bayerische Staatsregierung gemäß Bayerischem Konkordat das Recht, der Wahl zu widersprechen. Erfolgt kein Einspruch, kann der Papst den neuen Bischof ernennen.
Nach der offiziellen Ernennung muss der neue Bischof innerhalb von etwa zwei Monaten offiziell sein Amt übernehmen. Dies geschieht in einer feierlichen Eucharistiefeier zur Amtseinführung. Dabei legt der neue Bischof dem Domkapitel das päpstliche Ernennungsschreiben vor – ein symbolischer wie rechtlich bedeutsamer Akt, mit dem das neue Leitungsamt im Bistum Eichstätt offiziell beginnt. Falls der neue Bischof noch keine Bischofsweihe empfangen hat, wird er in diesem Gottesdienst auch zum Bischof geweiht.
Bis zur Amtsübernahme des neuen Bischofs leitet Diözesanadministrator Rottler weiterhin die Diözese.
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