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04.06.2020

Dekanatsbüro informiert: Maskenpflicht auch bei Gottesdiensten im Freien

Foto: pixabay

Neumarkt/Habsberg (dbnm) - Auch bei den Gottesdiensten in Freien ist es nach den Vorgaben der bayerischen Infektionsschutzordnung notwendig, eine Mund-Nase-Bedeckung aufzusetzen. Das Dekanatsbüro informiert in einem Schreiben an das pastorale Personal über die genaueren Bestimmungen.

In einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 28.5.2020 an ein Pfarramt im Dekanat Habsberg wurde eigens darauf hingewiesen, dass auch bei Gottesdienste im Freien die Maskenpflicht besteht. Einizige Ausnahme seien lediglich die Bestattungen. Das Ministerium informierte darüber, dass Ausnahmegenehmigungen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist, auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden könnten.

Die genaueren Bestimmungen sind im Text der "Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" vom 29.5.2020 nachzulesen.

Das Dekanatsbüro ging ins einem Schreiben auch noch einmal auf den Umfang des Gesangs in den Gottesdiensten hin: Wir verweisen ausdrücklich auf das Schutzkonzept der bayerischen (Erz-)Diözesen vom 29.4.2020, wonach "Gemeindegsang allenfalls in sehr reduzierter Form vorzusehen" ist, da das Singen "ein besonderes Risiko" darstelle. Das Robert-Koch-Institut weist im Internet darauf, dass einige Studien "schlussfolgerten, dass Singen in der Gruppe Übertragungen begünstigen kann, was sowohl auf Tröpfchen- als auch aerogene Übertragung schließen lässt."  Dekanatsreferent Christian Schrödl appelliert daher an die Verantwortung der Pfarrer und Mitarbeiter vor Ort und bittet darum, "das Singen während des Gottesdienstes tatsächlich nur 'in reduzierter Form' vorzusehen." Die verantwortlichen in den Pfarreien werden gebeten, auch vor den Gottesdiensten oder am Beginn des Gottesdienstes auf die enstprechenden Hygiene- und Abstandsregeln hinzuweisen. Einerseits hindere die "Maskenpflicht" viele Gläubige daran, die Gottesdienste mitzufeiern, so Schrödl, andererseits müssten aber gerade die Pfarrgemeinden ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl gerecht werden. Der Regensburger Bischof Voderholzer hatte neulich die Sicherheitsmaßnahmen als "von Vernunft und christlicher Nächstenliebe auferlegtes Gebot der Stunde" bezeichnet.

 

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