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10.12.2020

Erweiterte Regelungen für Gottesdienste: Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Altarbild mit Corona-Hinweisschild

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten in der kommenden Advents- und Weihnachtszeit neue Hygienevorschriften während Gottesdiensten. Foto: Geraldo Hoffmann/pde

Eichstätt. (pde) – Gottesdienste dürfen auch nach den Verschärfungen der Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stattfinden. Gemeindegesang kann jedoch nicht mehr stattfinden und es besteht weiterhin während der Feiern eine durchgehende Maskenpflicht.

Der Eichstätter Generalvikar, Pater Michael Huber, weist in einem Schreiben an die Priester und pastoralen Mitarbeiter auf diese und weitere Neuregelungen in der zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hin.

Auch in Zeiten der Ausgangsbeschränkung gilt der Gottesdienstbesuch als triftiger Grund, das Haus zu verlassen. Sollte in einzelnen Landkreisen aufgrund eines Inzidenzwertes von über 200 eine nächtliche Ausgangssperre verhängt werden, so gilt  nach derzeitiger Regelung für den Gottesdienstbesuch an den Weihnachtsfeiertagen eine Ausnahme. Der Besuch der Christmette bleibt somit möglich. Weiterhin gilt jedoch das für jede Kirche individuell erarbeitete Infektionsschutzkonzept, welches unter anderem die Zahl der verfügbaren Plätze anhand der entsprechenden Abstandsregelungen festlegt. Freiluftgottesdienste sind möglich, verboten sind jedoch Großveranstaltungen. Als Orientierungsgröße hierfür ist bei Freiluftgottesdiensten eine Obergrenze von 200 Personen anzusehen.

Wie bisher auch ist in den Gottesdiensten im Bistum Eichstätt während Gottesdiensten ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch bei der Kommunionausteilung für Spender und Empfänger. Ausgenommen sind lediglich diejenigen, die in sprechendem liturgischem Dienst sind, die unter Sechsjährigen, und Personen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von einer Maskenpflicht entbunden sind.

Da Gemeindegesang untersagt ist, verbleibt für die musikalische Gestaltung das Instrumentalspiel, kleine Vokal- und Instrumentalensembles sowie der Gesang von Zelebranten, Kantoren und Solisten unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Das Einsingen kleiner Gruppierungen eine Stunde vor dem Gottesdienst kann unter den entsprechenden Vorkehrungen stattfinden. Für Proben von Laienchören, für Krippenspiele oder ähnliche Gruppierungen gelten jedoch die bestehenden Verbotsregelungen. Sie sind demnach nur unter Beachtung der einschlägigen Regelungen, etwa der Beachtung der maximalen Kontakte von fünf Personen aus zwei Haushalten möglich.

In Sterbefällen ist die Feier des Requiems unter den gleichen Bedingungen wie jeder andere Gottesdienst möglich, die Teilnahme an einer Beerdigung ist jedoch nur im engsten Familienkreis möglich. Auch die Sitzungen kirchlicher Gremien wie beispielsweise von Kirchenverwaltungen oder Pfarrgemeinderäten sind in Präsenzform nicht erlaubt.

Die Zulässigkeit der traditionellen Sternsingerpraxis zu Beginn des neuen Jahres steht derzeit noch auf dem Prüfstand. In wieweit Sternsingen möglich sein wird, ist von den zuständigen staatlichen Stellen noch nicht entschieden worden.

Auf www.bistum-eichstaett.de/corona-virus/regelungen befinden sich stets die aktuellsten Regelungen zur Corona-Pandemie aus kirchlicher Sicht. Anregungen für Gebete, Gottesdienstvorlagen, Adventsbrauchtum oder Impulse gibt es auf www.bistum-eichstaett.de/advent-weihnachten.

Die nächsten Termine

Dienstag, 03. Dezember
18.15 Uhr
Führung durch die Krippenausstellung
Ort: Reitstadel
Veranstalter: Katholische Erwachsenenbildung Neumarkt-Roth-Schwabach
19.00 Uhr
„Uns blüht etwas“ - Online-Bibelabend zur heiligen Barbara
Ort: ONLINE
Veranstalter: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) im Bistum Eichstätt
19.00 Uhr
Der andere Blick auf Weihnachten
Ort: Reitstadel
Veranstalter: Katholische Erwachsenenbildung Neumarkt-Roth-Schwabach
Mittwoch, 04. Dezember
19.00 Uhr
Die Kirchenfenster der Münsterkirche
Ort: Kolpinghaus Johanneszentrum
Veranstalter: Kolpingfamilie Neumarkt
Donnerstag, 05. Dezember
19.00 Uhr
Offenes Singen
Ort: Pfarrkirche St. Vitus Berg
Veranstalter: Pfarrverband Berg
Samstag, 07. Dezember
18.45 Uhr
Führung in der Krippenausstellung
Ort: Reitstadel
Veranstalter: Katholische Erwachsenenbildung Neumarkt-Roth-Schwabach
19.30 Uhr
Neumarkter Persönlichkeiten an der Krippe
Ort: Reitstadel
Veranstalter: Katholische Erwachsenenbildung Neumarkt-Roth-Schwabach
Sonntag, 08. Dezember
09.00 Uhr
Heilige Messe mit dem Gospelchor Pyrbaum
Ort: Klosterkirche Seligenporten
Veranstalter: Pfarrverband Postbauer-Heng-Pyrbaum-Seligenporten
11.00 Uhr
17.00 Uhr
Adventssingen
Ort: Pfarrkirche St. Vitus Ursensollen
Veranstalter: Pfarrverband Illschwang-Kastl-Ursensollen
17.00 Uhr
Zuhören-Entspannen-Nachdenken
Ort: Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt - Berching
Veranstalter: Pfarrverband Berching
Montag, 09. Dezember
18.30 Uhr
Festtag "Mariä Empfängnis" - Stadtkirchen-Gottesdienst
Ort: Hofkirche Neumarkt
Veranstalter: Katholische Kirche Neumarkt - Projektbüro "Stadtkirchenkonzept Neumarkt"
Dienstag, 10. Dezember
17.05 Uhr
5 nach 5 Gebet
Ort: Münster St. Johannes Neumarkt
Veranstalter: Katholische Kirche Neumarkt - Projektbüro "Stadtkirchenkonzept Neumarkt"
Donnerstag, 12. Dezember
19.00 Uhr
Offenes Singen
Ort: Pfarrkirche St. Vitus Berg
Veranstalter: Pfarrverband Berg
Freitag, 13. Dezember
18.00 Uhr
Andacht am Adventsfenster
Ort: Klosterbergstraße 1, 92283 Kastl
Veranstalter: Pfarr- und Gemeindebücherei Kastl
18.00 Uhr
Waldweihnacht
Ort: Pfarrrkirche Postbauer-Heng
Veranstalter: Pfarrei Postbauer-Heng
Samstag, 14. Dezember
17.00 Uhr
Kinderandacht mit Lichterzug
Ort: Lorenzkirche Berching
Veranstalter: Pfarrverband Berching